Ausländerbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte

Anschrift: siehe Wegweiser, je nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Kurzbeschreibung

Die Ausländerbehörde regelt die Fragen des Aufenthaltes ausländischer Personen im Bundesgebiet.

Im Rahmen der Integrationskursangebote stellt die Ausländerbehörde fest, ob ein Teilnahmeanspruch besteht oder ein Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs möglich ist.

Außerdem ist die Ausländerbehörde zuständig für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz für die Einladung ausländischer Gäste.

Zielgruppen:

  • Neuzuwanderer sowie bereits im Inland ansässige ausländische Mitbürger
  • im Rahmen von Verpflichtungserklärungen auch deutsche Gastgeber

Serviceleistungen:

  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach dem Aufenthaltsgesetz
  • An- und Ummeldung ausländischer Bürger
  • Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Bescheinigungen

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