Migrations/Integrationsbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte

Anschrift: siehe Wegweiser, je nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Kurzbeschreibung

Kommunale Migrations/Integrationsbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher*in der Zugewanderten in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Zugewanderten und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung.

Aus integrations­politischen Gründen sind die kommunalen AB inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden.

Die Beauftragten sind Kontaktpersonen auch für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr.

Migrations/Integrationsbeauftragte haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis.

Aufgaben und Ziele:

  • Migrations/Integrationsbeauftragte bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Migrationsthemen.
  • Sie beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können.
  • Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Zugewanderte betreffen, entgegen.
  • Die Integration der Migrant*innen in der Region zu befördern, Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Zugewanderten und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Migrant*innen zu schaffen, Verständnis füreinander zu fördern und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken sind Ziele, die durch unterschiedliche Konzepte der AB in den Regionen umgesetzt werden.

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