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EU-Recht - Gesetzliche Grundlagen

Durch die Asylpolitik der EU sollen die Asylverfahren der Mitgliedstaaten harmonisiert und ein gemeinsames Asylsystem festgelegt werden, um jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, einen angemessen Status zu gewähren und die Einhaltung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sicherzustellen.
Die rechtlichen Grundlagen sind festgelegt in Artikel 67 Absatz 2 und Artikel 78 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Als Verbund, bestehend aus eigenständigen Staaten, haben sich die Mitglieder der Europäischen Union auf eine Vielzahl von Abkommen, Richtlinien und Regelungen geeinigt. Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, diese in seiner nationalen Zuständigkeit umzusetzen. Zu den wichtigsten dieser Einigungen gehören:


o Freizügigkeitsrichtlinie Richtlinie 2004/38/EG
o EU-Visum-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 539/2001
o Visakodex Verordnung (EG) Nr. 810/2009
o Dublin III Verordnung (EU) Nr. 604/2013
o Aufnahmerichtlinie Richtlinie 2013/33/EU
o Anerkennungsrichtlinie/Qualifikationsrichtlinie Richtlinie 2011/95/EU
o Asylverfahrensrichtlinie Richtlinie 2013/32/EU
o Rückführungsrichtlinie Richtlinie 2008/115/EG
o Seeaußengrenzenverordnung Verordnung (EU) Nr. 656/2014
o Familienzusammenführungsrichtlinie Richtlinie 2003/86/EG
o Daueraufenthaltsrichtlinie Richtlinie 2003/109/EG
o Menschenhandelsrichtlinie Richtlinie 2011/36/EU
o Massenzustrom-Richtlinie Richtlinie 2001/55/EG
o Verordnung über die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros (EASO) Verordnung (EU) Nr. 439/2010
o Eurodac-Verordnung Verordnung (EU) Nr. 603/2013
o Hochqualifiziertenrichtlinie Richtlinie 2009/50/EG
o Kombinierte Aufenthaltserlaubnis Richtlinie 2011/98/EU
o Richtlinie zur konzerninternen Entsendung Richtlinie 2014/66/EU

Wichtige historische Grundlagen bieten die Römischen Verträge, das Schengener Abkommen, der Maastricht Vertrag, der Vertrag von Amsterdam, das Haager Programm und die Verträge von Lissabon.

Freizügigkeitsrichtlinie
Diese Richtlinie räumt den Bürgern aller Mitgliedsstaaten und ihrer Familienangehörigen das Recht ein, sich im Hoheitsgebiet der Unterzeichnerstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.

EU-Visum-Verordnung
Die EU-Visum-Verordnung ist Teil des Schengener Abkommens. In ihr ist festgelegt, Personen welcher Staatsangehörigkeit beim Überschreiten der EU-Außengrenzen im Besitz eines gültigen Visums sein müssen und welche nicht.

Visakodex
Mit diesem Kodex werden die einheitlichen Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa zur Durchreise oder für geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum in der EU festgelegt.

Dublin III
Im Dublin-Abkommen wird geregelt unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat für die Prüfung eines gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist.

Aufnahmerichtlinie
Diese Richtlinie legt gemeinsame europäische Normen für die vorläufige Aufnahme von Asylsuchenden fest.

Anerkennungsrichtlinie/Qualifikationsrichtlinie
Diese Richtlinie legt gemeinsame Kriterien für die Anerkennung von Schutzbedürftigkeit fest sowie Art und Umfang des gewährten Schutzes. Umzusetzen bis zum 21. Dezember 2013.

Asylverfahrensrichtlinie
Diese Richtlinie legt gemeinsame rechtstaatliche Standards für die Durchführung eines Asylverfahrens fest.

Rückführungsrichtlinie
Diese Richtlinie legt gemeinsame Standards für die Rückführung von Personen aus einem Drittstaat fest. Sie gilt bei illegaler Einreise, Ablehnung des Asylantrags oder Ablauf des Aufenthaltstitels.

Familienzusammenführungsrichtlinie
Ziel dieser Richtlinie ist die Festlegung der Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten.

Daueraufenthaltsrichtlinie
Hier wird die rechtliche Stellung von Nicht-EU-Bürgern deren rechtmäßiger Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat für eine Dauer von mindestens 5 Jahren Bestand hatte, geregelt.

Seeaußengrenzenverordnung
Diese Verordnung regelt die Rechte und Pflichten, der im Auftrag der Europäischen Agentur, für die operative Zusammenarbeit mit dem Schutz der Seeaußengrenzen betrauten Einsatzkräfte.

„Menschenhandelsrichtlinie“
Diese Richtlinie dient der Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und dem Schutz seiner Opfer.

Massenzustrom-Richtlinie
des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten.

Verordnung über die Einrichtung des Europäischen Unterstützungsbüros (EASO)
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen.

Eurodac-Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der effektiven Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Die Europäische Kommission hat am 13. Mai 2015 die Europäische Migrationsagenda vorgestellt. In der Agenda werden sowohl Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Krise im Mittelmeer als auch Maßnahmen, mit denen die Migrationsströme in den kommenden Jahren in jeder Hinsicht besser gesteuert werden sollen, vorgeschlagen.
Wichtige Entwicklungen der letzten Jahre:
• Hochqualifiziertenrichtilinie (Blaue Karte) Richtlinie 2009/50/EG
• Kombinierte Aufenthaltserlaubnis Richtlinie 2011/98/EU
• Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer Richtlinie 2014/36/EU
• Richtlinie zur konzerninternen Entsendung Richtlinie 2014/66/EU
• Richtlinie zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit Richtlinie (EU) 2016/801

Quellen/nützliche Links:
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html
http://www.europarl.europa.eu/atyourservice/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.12.2.html
Gründungsveträge:
http://www.migrationsrecht.net/gesetze-auslaenderrecht/europa/gruendungsvertraege.html
Richtlinien:
http://www.migrationsrecht.net/gesetze-auslaenderrecht/europa/richtlinien.html
Verordnungen:
http://www.migrationsrecht.net/gesetze-auslaenderrecht/europa/verordnungen.html

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