Bundesrecht - Gesetze und Verordnungen
Das Asylrecht findet seine Grundlage im Artikel 16 a des
Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem Zuwanderungsgesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2005 das
Ausländerrecht umfassend neu gestaltet. Die Basis bilden die Gesetze
FreizügG/EU und das AufenthG. Auf dieser Grundlage können durch die
zuständigen Bundesämter weitere Verordnungen zur Steuerung der
Zuwanderung erlassen werden. Darüber hinaus wurden weitere bereits
bestehende Gesetze und Verordnungen erneuert.
o Fachkräfteeinwanderungsgesetz
o Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
o Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz
o Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
o Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht- Geordnete-Rückkehr-Gesetz
o Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)
o Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
o Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
o Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV)
o Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
o Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (IntV)
o Verordnung über die Prüfungs- und Nachweismodalitäten für die Abschlusstests des Integrationskurses (IntTestV)
o Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
o Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (EinbTestV)
o Asylgesetz (AsylG)
o Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
o Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
o Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
o Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
o Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
o Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Artikelgesetz, Änderungen im AsylG, AsylbLG, AufenthG, Oktober 2015) (AsylVfBG)
o Datenaustauschverbesserungsgesetz
o Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Artikelgesetz) (AusrPflDVG)
o Integrationsgesetz (Artikelgesetz) (InteG)
o Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
o Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
o Personenstandsgesetz
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
(FreizügG/EU)
Das Gesetz legt die Kriterien fest, unter denen sich EU Bürger in
Deutschland frei bewegen, leben und arbeiten dürfen.
Letzte Änderung am 29.07.2017 in Kraft getreten durch AusrPflDVG.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration
von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen
über die Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in
Deutschland. Ausgenommen sind Personen im diplomatischen Auftrag und
EU-Bürger. Des Weiteren ermächtigt es das Bundesministerium des Innern
dazu die nachfolgenden Verordnungen zu erlassen.
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Diese Verordnung enthält ergänzende Bestimmungen zur Durchführung des
Aufenthaltsgesetzes.
Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Diese Verordnung betrifft Ausländer, die in Deutschland eine
Aufenthaltserlaubnis benötigen. Durch sie kann ihnen die Aufnahme einer
Beschäftigung gesondert erlaubt werden.
Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV)
Diese Verordnung regelt die Durchführung der berufsbezogenen
Deutschsprachförderung im Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit.
Integrationskursverordnung (IntV)
Die Integrationskursverordnung regelt das grundsätzliche Angebot sowie
unter anderem Teilnahme, Dauer und Inhalte von Integrationskursen für
Ausländer und Spätaussiedler.
Integrationskurstestverordnung (IntTestV)
Dies Verordnung enthält die Durchführungsbestimmungen für die
abschließenden Sprachtests zum Ende eines Integrationskurses.
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Das Staatsangehörigkeitsgesetzt definiert die Kriterien, nach denen
eine Person dem deutschen Staat angehörig ist, wird oder werden kann.
Einbürgerungswillige Personen, die nicht die deutsche
Staatsbürgerschaft haben, können dazu einen Einbürgerungstest machen.
Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (EinbTestV)
Diese Verordnung regelt bundeseinheitlich das Angebot sowie unter
anderem die Teilnahme, die Dauer und die Inhalte von
Einbürgerungskursen sowie die Durchführung abschließender
Einbürgerungstest.
Asylgesetz (AsylG)
Das Asylgesetz konkretisiert das in Artikel 16a des Grundgesetzes
verankerte Recht auf Asyl in Deutschland. Es legt anerkannte Asylgründe
fest und regelt die Einzelfallprüfung zur Anerkennung der Asylgründe
bei jedem Asylsuchenden. Letzte Änderung am 29.07.2017 in Kraft
getreten durch AusrPflDVG.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Dieses Gesetz regelt die Versorgung, Behandlung und Unterbringung
Asylsuchender für die Dauer des Asylverfahrens. Es gilt bis zur
Anerkennung des Asylgrundes oder der Ausreise aus dem Bundesgebiet.
Letzte Änderungen am 01.01.2017 durch InteG.
Verordnung zur Neufassung der Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung
(AsylZBV)
Die AsylZBV legt die Zuständigkeit für die Umsetzung des Dubliner
Übereinkommens fest.
Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZRG)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt auf Grundlage dieses
Gesetzes eine Ausländer-Datenbank. Erfasst wird jede Person die zum
Zweck eines dauerhaften Aufenthalts in die BRD einreist.
Rückkehrhilfegesetz (RückHG)
Aufgrund des RückHG steht jedem rückkehrinteressierten Ausländer,
gleich welcher Nationalität, eine kostenlose Rechtsberatung durch die
Agentur für Arbeit zu.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Das Gesetz soll Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (AsylVfBG)
Das Artikelgesetz nimmt verschiedene Änderungen im deutschen Asylrecht
vor. Es soll die Verfahren beschleunigen, Rückführungen vereinfachen,
falsche Anreize beseitigen und die Bleibeperspektive von Ausländern in
der BRD verbessern.
Datenaustauschverbesserungsgesetz
Das Gesetz wurde im Zuge der Digitalisierung des
Asylverfahrensverabschiedet und soll damit grundsätzlich das ARZ
ergänzen. Folglich kommt es zu Änderungen im ARZG, im AslyG und im
AufenthG.
Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (AusrPflDVG)
Das Artikelgesetz nimmt bestimmte Änderungen im AsylG, sowie im
AufenthG vor.
Integrationsgesetz (InteG)
Das Integrationsgesetz soll die schnelle Integration in den
Arbeitsmarkt fördern. Die Änderungen durch das Artikelgesetz betreffen
das AsylblG, das AufenthG, das AsylG und das ARZG.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Jede Person darf künftig in
Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen, die vor der Einreise einen
Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation vorweisen kann. Ziel
ist es dabei, ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten das Einreisen zu
Arbeitszwecken nach Deutschland zu vereinfachen. Jedoch müssen sie
ebenso nachweisen, dass ihr Lebensunterhalt während des Aufenthalts in
Deutschland gesichert ist. Sozialleistungen erhalten diese Personen
nicht.
Diese Regelung ist auf 5 Jahre befristet.
Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung
Das Gesetz trat zum 1. Januar 2020 in Kraft.
→Ausbildungsduldung nach §§60c und 60 AufenthG
Ziel dabei ist es, dass geduldete Ausländerinnen und Ausländer eine
langfristige und rechtssichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland
erhalten. Das Gesetz lockert die bereits bestehenden Regeln für die
Ausbildungsduldung und führt mit der Beschäftigungsduldung einen neuen
Status ein.
Geduldete erhalten eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis, wenn sie im
direkten Anschluss an den Abschluss der Ausbildung weiterbeschäftigt
werden.
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz
Das Gesetz wird einen Monat nach Verkündung in Kraft treten.
Dabei ist das Ziel, die Grundleistungen für Asylbewerber/innen neu zu bemessen und weiterzuentwickeln.
Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz
Das Gesetz trat
am 01.08.2019 in Kraft.
Ziel hierbei war, dass der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung sich
für alle Ausländer, Asylbewerber sowie Geduldete und auch für die
Unionsbürger verbessert.
Das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von
Ausländer/innen erleichtert die Teilnahme an Integrations- und
berufsbezogenen Sprachkursen sowie die Förderung einer Ausbildung.
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht-
Geordnete-Rückkehr-Gesetz
Ziel dieses Gesetztes ist es, abgelehnten Asylbewerbern es zu erschweren, ihre Abschiebung zu verhindern.
Inkrafttreten: 21.08.2019
Quellen:
www.gesetze-im-internet.de/
https://dejure.org/
http://www.buzer.de/
http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschland/Neustart-Arbeitgeber/integrationsgesetz.html
https://www.jurion.de/